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D e r S a t z u n g d e s F ö r d e r v e r e i n s
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§ 1 - Grundsätze
1. Der Förderkreis Reinhard-Keiser-Gedenkstätte Teuchern mit Sitz in Teuchern (Sachsen- Anhalt) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mit- glieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5. Die finanziellen Mittel zur Unterstützung der Arbeit bezieht der Verein aus Mitgliedsbei- trägen, Spenden, Fördermitteln und Stiftungen.

6. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Zweck, Ziele und Aufgaben
1. Der Zwecke der Körperschaft ist die Förderung der im Geburtshaus des Komponisten untergebrachten Reinhard-Keiser-Gedenkstätte in Teuchern sowie die Förderung und Realisierung der Pflege, Popularisierung und gegebenenfalls Erforschung des Erbes dieses Komponisten.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch ideelle und materielle Beiträge zur Erhaltung und Gestaltung des Geburtshauses (unabhängig von Besitzverhältnissen, aber nur soweit es den öffentlichen Interessen entspricht), durch Anregung und Unterstützung einer Kei- ser-Dauerausstellung (möglichst im Geburtshaus), durch Förderung der Keiser-Pflege im Ort, sowie
Popularisierung und Erforschung des Keiser-Erbes und der Keiser-Pflege über diesen Rahmen hinaus mit Konzerten, Vorträgen, Kolloquien, sowie nach Möglichkeit mit Forschungsaufträgen und Publikationen.

3. Der Verein unterstützt die Aktivitäten der Keiser-Gedenkstätte, arbeitet mit dieser im Rah- men des Satzungszweckes zusammen, unabhängig davon, in welcher Trägerschaft sich die Keiser-Gedenkstätte befindet. Findet die Gedenkstätte (die ihrerseits nicht Besitzer des Ge- burtshauses sein muss) keinen Träger, übernimmt der Förderkreis die Trägerschaft. Er stellt Verbindungen zu wissenschaftlichen und künstlerischen Institutionen und zu den Medien her.

4. Der Verein trägt dazu bei, die Stadt Teuchern zu einer überregional attraktiven "Keiser- stadt" zu entwickeln - dies auch im Hinblick auf die Fülle reicher Zeugnisse mitteldeutscher Musikgeschichte im Land Sachsen-Anhalt und deren touristische Erschließung.

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